Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, können sich der nicht sorgeberechtigte Elternteil und andere Familienmitglieder Gedanken darüber machen, wer das Sorgerecht für das Kind erhält. Diejenigen, die helfen möchten, sollten sich bei Ihrem örtlichen Familiengericht über die richtigen Verfahren informieren, um das Sorgerecht für das Kind offiziell zu erhalten. Die folgenden Informationen zum Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils können Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils
Die Frage, wer das Sorgerecht für ein Kind erhalten soll, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, ist schwierig. Hier sind einige mögliche Kandidaten, die bereit sind, als Vormund zu dienen:
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Nicht sorgeberechtigter Elternteil, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde
- Großeltern
- Andere Verwandte, wie Tanten, Onkel oder Cousinen
- Freunde der Familie wie Paten oder Nachbarn
- Der Staat
Letzteres ist die am wenigsten günstige Option. Wenn es jedoch keine Alternativen gibt, könnte das Kind ein Mündel des Staates werden. In diesem Fall tritt das Kind in das Pflegesystem ein. Leider gibt es für betroffene Familienmitglieder keine Möglichkeit, die konkrete Pflegestelle oder gar den Standort auszuwählen.
In den meisten Fällen kann eine Visitation über die regulären Kanäle eingerichtet werden, aber Angehörige, die eine Visitation durchführen möchten, sollten erwägen, stattdessen die Rolle des Vormunds zu übernehmen.
Dadurch würde die Pflegebedürftigkeit vermieden.
Betroffene Familienmitglieder möchten vielleicht auch wissen, ob eine Adoption durch das Pflegesystem möglich ist. Technisch gesehen lautet die Antwort ja, aber viele Pflegekinder werden nie adoptiert. Auch dies ist ein zwingender Grund, sich freiwillig als Vormund zu melden.
Vaterschaft
Wie oben erwähnt, kann dem nicht sorgeberechtigten Elternteil das Sorgerecht zustehen, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil stirbt. Dazu muss jedoch die Vaterschaft festgestellt worden sein.
Eine förmliche Anerkennung der Vaterschaft erfordert eine dieser beiden Möglichkeiten:
- Unterschrift des leiblichen Vaters auf der Geburtsurkunde
- Eine unterschriebene Bestätigung der Vaterschaft, die bei Gericht eingereicht wurde
Der leibliche Vater kann auch nach dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils einen Vaterschaftstest veranlassen. Die Staaten haben spezielle Verfahren für die Anerkennung der Vaterschaft eines Kindes. Informationen darüber, was zu erwarten ist, wenn Sie einen Vaterschaftstest einleiten, finden Sie in den Sorgerechtsrichtlinien Ihres Staates.
Fremdverwahrung
Die Gerichte werden auch das Sorgerecht Dritter in Betracht ziehen, beispielsweise die Ernennung eines Freundes der Familie zum gesetzlichen Vormund des Kindes. Dies betrifft den Tod eines sorgeberechtigten Elternteils und einer der folgenden Umstände:
- Es gibt keine nahen Verwandten, die Kindesunterhalt beantragen
- Es besteht eine etablierte Beziehung zwischen dem Kind und dem Dritten
- Das Sorgerecht Dritter dient dem Wohl des Kindes.
Die Entscheidung, ob nach dem Tod eines sorgeberechtigten Elternteils das Sorgerecht zuerkannt wird, ist Sache der Gerichte. Betroffene Personen, die in Betracht gezogen werden möchten, sollten sich jedoch unverzüglich melden und dem Gericht Ihr Interesse, Ihre bestehende Beziehung zu dem Kind und alle relevanten Erfahrungen oder Qualifikationen nach dem Tod eines Elternteils mitteilen.
Es ist sehr bedauerlich für ein Kind und alle Beteiligten, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil stirbt. Ebenso schwierig ist es für Angehörige, herauszufinden, wer das Sorgerecht für ein Kind erhalten soll, dessen sorgeberechtigter Elternteil gestorben ist. Weitere Informationen zum Sorgerecht für Kinder nach dem Tod finden Sie in den Sorgerechtsrichtlinien Ihres Bundesstaates oder sprechen Sie mit einem qualifizierten Anwalt in Ihrem Bundesstaat.
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