Es gibt erste Fälle einer Infektion mit der Aviären Influenza A (H5N8) beim Menschen.
Am 20. Februar 2021 meldeten die russischen Behörden den Nachweis einer Infektion mit dem Influenza A (H5N8) -Virus bei sieben Geflügelarbeitern bei einem Ausbruch des hoch pathogenen Virus der Aviären Influenza (HPAI) A (H5N8) in einer Geflügelfarm im Süden Russlands. Alle sieben Fälle beim Menschen waren mild oder asymptomatisch.

HPAI A (H5N8) -Viren zirkulieren seit 2014 in europäischen Vogelpopulationen, verursachen große Ausbrüche und betreffen mehrere Millionen Vögel und Geflügel. Zwischen 2016 und 2018 wurden mehr als 10.000 Expositionsereignisse von Menschen geschätzt. Seit Oktober 2020 wurden rund 1.700 Ausbrüche in Geflügelbeständen und Wildvogelfunde aufgrund von A (H5N8) und anderen neu sortierten A (H5Nx) -Viren der Tierkrankheit gemeldet Meldesystem (ADNS) der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Nachbarländer. Im gleichen Zeitraum meldeten sieben EU- / EWR-Länder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) insgesamt 1 888 Personen, die infizierten Vögeln ausgesetzt waren (z. B. bei Keulungsaktivitäten). Seit der ersten Einführung in Europa im Jahr 2014 wurde keine Übertragung auf den Menschen aus EU- / EWR-Ländern oder einem anderen Land gemeldet, das weltweit mit A (H5Nx) -Viren in Verbindung steht. Russlands Bericht ist der erste Bericht, der direkte virologische Beweise für eine zoonotische Übertragung hoch pathogener Viren liefert Aviäres Influenza A (H5N8) -Virus von Vögeln auf Menschen. Es gab keine Hinweise auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch.
Das Infektionsrisiko im Zusammenhang mit dem Aviären Influenza-Influenza-A-Virus (H5N8) für die breite Öffentlichkeit wird als sehr gering und für beruflich exponierte Personen als gering eingestuft.
Das Virus bleibt rein an Vögel angepasst und es wurden keine Marker für die Anpassung von Säugetieren, Pathogenität für Menschen oder eine veränderte Anfälligkeit für vorhandene antivirale Mittel beobachtet. Der Schweregrad der Erkrankung wurde als asymptomatisch oder mild beschrieben, sodass die Auswirkungen auf den Schweregrad sehr gering sind.
Gefährdete Personen sind hauptsächlich Personen, die in direktem Kontakt mit kranken oder toten Vögeln oder Geflügel stehen oder mit diesen umgehen (z. B. Landwirte, Tierärzte und Arbeiter, die an der Keulung und Wiedergabe beteiligt sind). Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung bei Kontakt mit infizierten Vögeln minimiert das Übertragungsrisiko. Die örtlichen Gesundheitsbehörden können erwägen, exponierte Personen mindestens 10 Tage lang zu überwachen, um mögliche Influenza-ähnliche Symptome oder Bindehautentzündungen zu erkennen und so bald wie möglich nach Auftreten der Symptome diagnostische Tests einzuleiten. Personen, die Vögeln ausgesetzt sind, die wahrscheinlich infiziert sind, sollten angewiesen werden, alle Symptome den örtlichen Gesundheitsdiensten zu melden. Probenmaterial von symptomatischen Personen sollte sofort zu diagnostischen und bestätigenden Zwecken entnommen werden.
Jede Infektion des Menschen mit Aviären Influenzaviren kann innerhalb von 24 Stunden über das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und das Benachrichtigungssystem der International Health Regulations (IHR) gemeldet werden. Die fortgesetzte Überwachung des Aviären Influenzavirus bei Wildvögeln und Geflügel in Europa sowie die rechtzeitige Erzeugung und gemeinsame Nutzung vollständiger viraler Genomsequenzen sind von entscheidender Bedeutung.
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