Ein Gericht wird nicht sorgeberechtigten Eltern in der Regel ein großzügiges Besuchsrecht einräumen, wenn einem Elternteil nicht das primäre Sorgerecht zuerkannt wird. Hier sind einige rechtliche Hinweise für nicht sorgeberechtigte Eltern.
Besuchsplan
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Für nicht sorgeberechtigte Eltern ist es äußerst wichtig, sich an den vom Gericht festgelegten Besuchsplan zu halten.
Wenn es einen Grund gibt, warum ein nicht sorgeberechtigter Elternteil den Besuchsplan nicht einhalten kann, sollte der Elternteil zunächst versuchen, dem sorgeberechtigten Elternteil des Kindes die Notwendigkeit einer Änderung mitzuteilen.
Betreuter Besuchsplan
Beaufsichtigter Besuch kann als beaufsichtigter, gerichtlich angeordneter Besuch bei einem Dritten angesehen werden, der oft in einem öffentlichen Bereich stattfindet.
Eltern, die kein Sorgerecht haben, sollten den beaufsichtigten Besuch optimal nutzen, indem sie eine Routine mit den Kindern während der Besuche entwickeln. Es kann hilfreich sein, spezielle Spiele und Diskussionen zu entwickeln, die während des Besuchs behandelt werden.
Beste Interessen des Kindes
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sollte das Wohl des Kindes an erster Stelle stellen. Eltern sollten sicherstellen, dass die Kinder während ihrer Besuche bei den Eltern einen sicheren Ort zum Verweilen und Essen haben. Darüber hinaus sollten die Eltern so viel wie möglich zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang der Kinder in beide Häuser zu gewährleisten.
Kindesunterhalt
Nicht sorgeberechtigte Eltern, die mit der Zahlung des Kindesunterhalts beauftragt sind, können mit dem sorgeberechtigten Elternteil des Kindes eine formlose Vereinbarung treffen, die es dem sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, Kindesunterhalt in Form eines Schecks zu beziehen.
Eine informelle Vereinbarung kann es einem nicht sorgeberechtigten Elternteil auch erlauben, eine Kinderbetreuungseinrichtung direkt zu bezahlen oder Gegenstände für ein Kind wie Lebensmittel oder Kleidung zu kaufen. Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine formlose Vereinbarung mit dem sorgeberechtigten Elternteil trifft, sollte der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Nachweise über alle geleisteten Zahlungen wie Scheckzettel oder Quittungen für gekaufte Artikel aufbewahren.
Darüber hinaus kann ein Elternteil den Kindesunterhalt per Lastschrift vom Gehalt des nicht sorgeberechtigten Elternteils zahlen, das vom Gericht auferlegt wird.
Kindergeldzahlungen
Nicht sorgeberechtigte Eltern sollten die geleisteten Unterhaltszahlungen nachverfolgen, insbesondere wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil den Unterhalt direkt aus seinem Gehalt zahlt.
Die Eltern sollten Kopien der Gehaltsabrechnungen aufbewahren. Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine Änderung des Kindesunterhalts benötigt, sollte der nicht sorgeberechtigte Elternteil die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen oder eine Änderung des Kindesunterhalts einreichen.
Rechtsberatung
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Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine informelle Sorgerechtsvereinbarung mit dem sorgeberechtigten Elternteil hat, ist es möglicherweise am besten, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil jedoch keine Einigung mit dem sorgeberechtigten Elternteil erzielen kann, sollte der Elternteil vor Gericht oder bei einem qualifizierten Rechtsanwalt Rechtsbeistand suchen.
Kinderbesuche
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sollte die Besuche eines Kindes planen, indem er die Lieblingsspeisen und -snacks des Kindes kauft, und sicherstellen, dass das Kind Aktivitäten und Ausflugsziele wie Sportveranstaltungen, Kinobesuche und Spiele hat.
Es ist wichtig, dass sich ein Kind so zu Hause fühlt, als ob es bei den sorgeberechtigten Eltern wäre.
Übernachtungen
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sollte sein Zuhause für Besuche über Nacht vorbereiten. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil ein separates Zimmer für das Kind hat, sollte das Zimmer einige der Lieblingsspielzeuge oder -spiele des Kindes enthalten. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil kein separates Zimmer für das Kind hat, sollte er einen Bereich (zB Schlafsofa) bestimmen, in dem das Kind schläft.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil sollte den Bereich so gut wie möglich vorbereiten, um dem Kind sowohl Privatsphäre als auch den Komfort von zu Hause zu ermöglichen (Spielzeug, Spiele, Snacks).
Sonderausgaben
Nicht sorgeberechtigte Elternteile, die für zusätzliche Ausgaben aufkommen müssen, die über die Unterhaltszahlungen hinausgehen, sollten zunächst mit dem sorgeberechtigten Elternteil sprechen, wenn die Zahlungen zu hoch werden.
Vielleicht können beide Elternteile die Zahlungen aufteilen. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil jedoch keine Einigung mit dem sorgeberechtigten Elternteil erzielen kann, sollte der nicht sorgeberechtigte Elternteil erwägen, eine Änderung des Kindesunterhalts zu beantragen.
Änderung des Sorgerechts für Kinder
Wenn die Kindesunterhaltsvereinbarung dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht mehr dient, sollte der Elternteil vor Gericht eine Änderung des Sorgerechts beantragen. Ein Elternteil sollte bereit sein, die Gründe für eine Änderung zu besprechen.
Ein Gericht kann jedoch dennoch entscheiden, die Vereinbarung nicht zu ändern, wenn das Gericht die Vereinbarung für richtig hält.













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