Der Mindestwert ist ein mit dem Affordable Care Act ins Leben gerufener Begriff der Krankenversicherung und wird verwendet, um zu messen, ob ein arbeitgeberfinanzierter Plan eine umfassende Krankenversicherung bietet.Die Einzelheiten sind in Section 26 US Code 36B . gesetzlich festgeschrieben, in dem die Parameter für die Berechtigung zur Prämiensteuergutschrift (Prämiensubvention) festgelegt sind, zusammen mit zusätzlichen IRS-Vorschriften, die 2014 veröffentlicht wurden.
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Der Mindestwert ist ein Konzept, das für arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherungen gilt, und Prämiensteuergutschriften werden verwendet, um die Kosten der individuell erworbenen (auch nicht arbeitgeberfinanzierten oder nicht gruppenbezogenen) Krankenversicherung zu kompensieren. Aber eine Person, die Anspruch auf eine erschwingliche arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung mit Mindestwert hat, hat keinen Anspruch auf Prämiensteuergutschriften auf dem individuellen Markt, so dass die beiden Konzepte miteinander verbunden sind.Und große Arbeitgeber müssen möglicherweise mit Geldstrafen belegt werden, wenn die von ihnen angebotene Krankenversicherung keinen Mindestwert bietet.
Zunächst ist es hilfreich, einige häufig verwechselte ACA-Terminologie zu klären: Mindestwert, Mindestdeckung und wesentliche gesundheitliche Vorteile sind drei verschiedene Konzepte. Diese drei Begriffe können nicht austauschbar verwendet werden – sie alle haben spezifische Definitionen und Funktionen im Rahmen des ACA.
Grundlegende Mindestversicherung vs. wesentliche Gesundheitsleistungen
Die erforderliche Mindestdeckung bezieht sich auf die Deckung, die eine Person haben muss, um die individuelle Mandatsstrafe des Rechnungshofs zu vermeiden. Washington, DC, Massachusetts, New Jersey, Kalifornien und Rhode Island haben ihre eigenen individuellen Mandate und damit verbundene Strafen, aber die Bundesstrafe wurde ab 2019 auf 0 US-Dollar reduziert.
Die erforderliche Mindestdeckung muss nicht unbedingt ACA-konform sein. Zum Beispiel müssen Großmütter- und Großvater-Gesundheitspläne nicht vollständig mit dem ACA konform sein, aber sie gelten als notwendige Mindestdeckung. Und per Definition gelten alle arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen als notwendige Mindestdeckung – auch wenn sie begrenzte Leistungen haben und keinen Mindestwert bieten.
Wesentliche Gesundheitsleistungen hingegen sind eine Reihe von 10 Basisleistungen, die alle Einzel- und Kleingruppenpläne abdecken müssen, wenn sie ab Januar 2014 oder später in Kraft treten (in den meisten Staaten bedeutet „Kleingruppe“ weniger als 50 Mitarbeiter, in Kalifornien, Colorado, New York und Vermont bedeutet dies jedoch weniger als 100 Mitarbeiter). Auf Landesebene wird gemäß dem Benchmark-Plan der einzelnen Bundesstaaten festgelegt, was genau unter jeder wesentlichen Gesundheitsleistung zu decken ist.
Mit Ausnahme der Vorsorge müssen Großgruppenversicherungen (d. h. 50 oder mehr Mitarbeiter in den meisten Bundesstaaten oder 100 oder mehr Mitarbeiter in Kalifornien, Colorado, New York und Vermont) keine wesentlichen Gesundheitsleistungen abdecken, da es je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Regeln zur Einhaltung des Rechnungshofes. Wenn jedoch ein Plan für große Gruppen (mit Gültigkeitsdatum Januar 2014 oder später) eine wesentliche Gesundheitsleistung abdeckt, kann es keine lebenslange oder jährliche Obergrenze für den Dollarbetrag geben, den der Plan für diese Leistung zahlt.
Alle arbeitgeberfinanzierten Pläne gelten als notwendige Mindestdeckung. Die meisten arbeitgeberfinanzierten Pläne bieten einen Mindestwert und decken die meisten wesentlichen Gesundheitsleistungen ab.
Es ist jedoch möglich, einen vom Arbeitgeber gesponserten Plan zu haben, der als grundlegende Mindestversicherung gilt, aber keinen Mindestwert bietet und/oder einige der wesentlichen Gesundheitsleistungen nicht abdeckt.
Mindestwert
Damit ein arbeitgeberfinanzierter Krankenversicherungsplan einen Mindestwert bietet, muss er mindestens 60 % der gesamten im Rahmen des Plans gedeckten Kosten übernehmen und eine „erhebliche Deckung“ für stationäre Pflege und ärztliche Leistungen bieten.
ACA-Bedingungen
Gemäß den Bedingungen des ACA – gemäß Abschnitt 36B(c)(2)(C)(ii) – würde ein Plan einen Mindestwert bieten, solange er ohne weitere Anforderungen mindestens 60 % der gedeckten Gesamtkosten bezahlt. Es gab jedoch Bedenken, dass einige große Arbeitgeber „dünne“ Pläne anbieten, die nicht viel abdecken, aber dennoch der Definition eines Mindestwerts entsprechen.
Daher veröffentlichte der IRS im November 2014 die Mitteilung 2014-69, in der die Anforderung hinzugefügt wurde, dass ein vom Arbeitgeber gesponserter Plan eine Abdeckung für ärztliche Leistungen und stationäre Versorgung umfassen muss, um einen Mindestwert zu bieten.
Markt für kleine Gruppen
Alle im Kleingruppenmarkt verkauften Krankenversicherungen (mit Stichtag Januar 2014 oder später) bieten einen Mindestwert, da sie wesentliche Gesundheitsleistungen beinhalten müssen (stationäre und ambulante Versorgung gelten beide als wesentliche Gesundheitsleistungen) und da Kleingruppentarife müssen versicherungsmathematische Werte von mindestens ca. 60 % aufweisen.
Großgruppenmarkt
Auf dem Großkonzernmarkt können Arbeitgeber einen von HHS entwickelten Mindestwertrechner verwenden, um sicherzustellen, dass die von ihnen angebotene Deckung tatsächlich einen Mindestwert bietet.
Strafen
Warum ist das alles wichtig? Dies ist für große Arbeitgeber von Bedeutung, da sie, um die Strafe des Arbeitgebermandats des Rechnungshofs zu vermeiden, einen erschwinglichen Versicherungsschutz mit einem Mindestwert anbieten müssen. Es ist auch für Einzelpersonen von Bedeutung – wenn sie Zugang zu einem vom Arbeitgeber gesponserten Tarif haben, der erschwinglich ist und einen Mindestwert bietet, haben sie keinen Anspruch auf Prämienzuschüsse bei der Krankenkassenbörse. Aber es ist wichtig, den Familienfehler in Bezug auf die Ermittlung der Erschwinglichkeit zu verstehen.
Für große Arbeitgeber gibt es zwei unterschiedliche Strafen für Arbeitgebermandate. Die erste gilt für große Arbeitgeber, die mindestens 95 % ihrer Vollzeitbeschäftigten nicht mindestens eine Art Krankenversicherung anbieten, und mindestens einer dieser Vollzeitbeschäftigten kauft am Ende einen Plan in der Umtausch und Anspruch auf einen Prämienzuschuss.
Die andere Strafe gilt, wenn der Arbeitgeber eine Deckung anbietet, die jedoch nicht erschwinglich ist und/oder keinen Mindestwert bietet und mindestens ein Vollzeitbeschäftigter im Austausch einen Prämienzuschuss erhält. Die Strafbeträge für das Mandat des Arbeitgebers sind indexiert, sodass sie sich jedes Jahr erhöht haben.
Mindestwert und Ihre Deckung
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung über Ihren Arbeitgeber abschließen, stehen die Chancen gut, dass sie einen Mindestwert bietet. Und wenn Ihr Arbeitgeber Versicherungsschutz anbietet, Sie sich jedoch gegen eine Teilnahme am Plan entschieden haben, stehen die Chancen dennoch gut, dass der von Ihrem Arbeitgeber angebotene Plan einen Mindestwert bietet.
Kleingruppenpläne (es sei denn, sie sind Großvater oder Großmutter, die immer seltener werden) bieten alle einen Mindestwert, da sie so gestaltet sein müssen, dass sie dem Affordable Care Act entsprechen.
Große Arbeitgeber neigen dazu, die Strafe für das Arbeitgebermandat zu vermeiden, und sie bieten in der Regel eine relativ robuste Absicherung, um ein wettbewerbsfähiges Leistungspaket zu erstellen.
Sie können sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob der Ihnen angebotene Krankenversicherungsplan einen Mindestwert bietet. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, dies abzulehnen und sich bei der Krankenkasse Ihres Bundeslandes abzusichern, und Sie können Prämienzuschüsse (und Zuschüsse zur Kostenbeteiligung) erhalten, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens anspruchsberechtigt sind Sie.
Zur Verdeutlichung können Sie den Plan Ihres Arbeitgebers ablehnen und sich über die Börse für einen Plan anmelden, unabhängig davon, ob der Plan Ihres Arbeitgebers einen Mindestwert vorsieht. Wenn der Plan Ihres Arbeitgebers jedoch einen Mindestwert vorsieht und als erschwinglich gilt, haben Sie unabhängig von Ihrem Einkommen keinen Anspruch auf Subventionen im Austausch.
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